Laut § 32 der BRK-Satzung führt die Kreisgeschäftsführung die Geschäfte des Kreisverbandes im Rahmen der durch den Vorstand bestimmten strategischen Ausrichtung selbständig und eigenverantwortlich. Insbesondere obliegen ihr die Durchführung des operativen Geschäftes, die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses sowie des Haushaltsplans, die Erstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung sowie die Entwicklung und Umsetzung einer örtlichen Strategie.
Die Kreisgeschäftsführung leitet die Kreisgeschäftsstelle, regelt die Personalangelegenheiten, ist Dienstvorgesetzter des beim Kreisverband tätigen Personals und Dienststellenleiter im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Die Kreisgeschäftsführung unterstützt und berät die Führungskräfte der ehrenamtlichen Gemeinschaften und stellt ein Bindeglied zwischen den hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen dar.