Gutes tun - über den Tod hinaus

Das Rote Kreuz steht für den selbstlosen Einsatz von Menschen für Menschen – in persönlichen Notsituationen, Naturkatastrophen, Krankheit und in Kriegen. Wenn Sie uns bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützen möchten, können Sie dies auch mit einem Testament zugunsten des Bayerischen Roten Kreuzes tun.
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Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt zunächst Ehepartner und Kinder des Erblassers. Gibt es diese nicht, so wird durch das Nachlassgericht der Kreis der Verwandtschaft als Erbnehmer immer weiter gezogen.

Wenn Sie stattdessen Ihren Nachlass einem besonderen Zweck zukommen lassen möchten, kann dies schriftlich in einer Verfügung über den Tod hinaus festgeschrieben werden.

Gerne stehen wir Ihnen rund um das Thema Testament beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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